Informationssicherheit

IT-Sicherheit

Datensicherheit

BCM


In Zusammenhang mit dem Datenschutz muß auch die Informationssicherheit gesehen werden. Nach § 9 BDSG hat ein Unternehmen (nicht öffentliche Stelle) auch große Teile der Informationssicherheit zu beachten. Es gibt eine Schnittmenge von Anforderungen des Bundesdatenschutz-Gesetzes und der Informationssicherheit.


Im einzelnen ergibt sich aus der Anlage zu § 9 BDSG die Anforderung nach:


1. Zutrittskontrolle


2. Zugangskontrolle


3. Zugriffskontrolle


4. Weitergabekontrolle


5. Eingabekontrolle


6. Auftragskontrolle


7. Verfügbarkeitskontrolle


8. Trennungsgebot

 

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